Jugendschutz

Beide Personen (Jugendlicher & Aufsichtsperson) müssen gemeinsam an der Veranstaltung teilnehmen.

Eine Aufsichtsperson darf maximal 3 Jugendliche beaufsichtigen.

Bei unseren Events legen wir besonderen Wert auf den Jugendschutz. So wird schon am Eingang zwischen Jugendlichen Minderjährigen und Volljährigen selektiert. Verschiedenfarbige Einlassbänder erleichtern dem Tresenpersonal später, die Unterscheidung zwischen U18 und Ü18. So gewährleisten wir einen schnellen Ablauf am Tresen ohne auf eine Überprüfung des Alters zu verzichten.

Bei all unseren Events werden wir von einem professionellen Sicherheitsdienst unterstützt. Dieser sorgt für einen reibungslosen Ablauf und die Einhaltung aller Gesetze. Für zusätzliche Ordnung und Sicherheit sorgt unsere „Hausordnung“, die bei unseren Events im Eingangsbereich zu finden ist.

Generell ist der Einlass bei unseren Veranstaltungen ab 16 Jahren zugelassen. Es gibt jedoch auch Events, bei denen der Einlass erst ab 18 Jahren gestattet wird. Hier wird in der Werbung jedoch gesondert drauf hingewiesen.

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen, wenn es die Erziehungsberechtigten erlauben, unter Aufsicht eines Erwachsenen länger als bis 24Uhr auf unseren Veranstaltungen feiern.

Hierfür muss das Formular heruntergeladen werden. Dieses muss ordnungsgemäß ausgefüllt und zusammen mit den Personalausweisen mit zur Veranstaltung gebracht werden.